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Ein Lehrrettungsassistent (kurz: LRA oder LehrRettAss) ist ein Rettungsassistent (kurz: RA oder RettAss) mit Lehrauftrag. Lehrrettungsassistenten haben daher eine zusätzliche Qualifikation im Bereich Methodik / Didaktik. Aufgaben [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Der Lehrrettungsassistent arbeitet als Dozent an einer Rettungsdienstschule oder als Praxisanleiter im Rettungsdienst und ist für die Aus- und Fortbildung auf Rettungswachen und Lehrrettungswachen zuständig. Der verantwortliche LRA muss Lehr- und Ausbildungspläne erstellen und schließlich die Erfolge kontrollieren und entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Da die Ausbildung und Qualifikation des Lehrrettungsassistenten weder im Rettungsassistentengesetz (RettAssG) noch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettAssPrV) oder in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt ist, haben sich die ausbildenden Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD) auf gemeinsame Rahmenbedingungen über die Bezeichnung, die Tätigkeitsbeschreibung, das Anforderungsprofil, die Zulassungsvoraussetzungen, den Ausbildungsgang, die Prüfung und die Fortbildungspflicht geeinigt.

DRK Nordrhein - Praxisanleiter im Rettungsdienst

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Lehrrettungsassistent – Wikipedia

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Praxisanleiter wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) sowohl an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter als auch an der Ausbildung künftiger Rettungshelfer sowie Rettungssanitäter entscheidend mit. Im Rettungsdienst übernehmen sie die Ausbildung am Lernort Lehrrettungswache und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit. Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz bei den Auszubildenden bei. Aufgaben: Funktionen und Aufgaben eines Praxisleiters sind u. a. : Anleitungen planen, durchführen und evaluieren Einsatznachbesprechungen Integration von theoretischen Ausbildungsinhalten in die praktische Tätigkeit Beratung und Unterstützung der Auszubildenden in arbeitsrechtlichen und die Ausbildung betreffenden Fragen fachliche und organisatorische Vorbereitung der praktischen Ausbildung Zusammenarbeit mit der Rettungsdienstschule Überwachung und Kontrolle des Ausbildungsfortschritts ggf.

Dozenten im Rettungsdienst sind Rettungsassistenten, die �berwiegend hauptberuflich an der Landesrettungsdienstschule oder auf Bundesebene f�r die fachtheoretische und fachpraktische Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst zust�ndig sind. Dozenten im Rettungsdienst arbeiten f�r bestimmte Ausbildungsprogramme in der Notfallrettung und im Krankentransport mit Fachreferenten eng zusammen. Sie wirken bei der Entwicklung von Lehr- und Lernunterlagen mit und sind f�r die fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung im organisatorischen Bereich gleichwertige Partner der �rzte. Der Lehrgang l�uft in Vollzeitform, umfasst 160 Stunden und wird in 5 einw�chigen Pr�senzveranstaltungen durchgef�hrt. Zus�tzlich zu den Pr�senzveranstaltungen sind Hausaufgaben zu bearbeiten. Als Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang m�ssen die Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Notfallrettung nachgewiesen werden. Ein Polizeiliches F�hrungszeugnis kann verlangt werden.

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